Allgemeine Geschäftsbedingungen             http:\\www.stapler-kranschule.de/geschbed3.htm
Fahrschule für Flurförderzeuge und Krane, Innocenz Gail, 86438 Kissing, Tel. 08233/20794
Fahrschule für Flurförderzeuge und Krane, Rudolf  Fröhlich, 87463 Dietmannsried, Tel. 08374/9495

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung: Nachstehende Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten mit Auftragserteilung als vereinbart. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Einkaufsbestimmungen sind ungültig.

2. Angebote: 2. Angebote: Alle Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Verbindlich für uns ist der Auftrag erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung.

3. Termineinhaltung: Für die Einhaltung des bestätigten Termins wird bestens Sorge getragen. Streik, Aussperrung, Betriebs-und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen, sowie alle sonstige Fälle von höherer Gewalt sind keine Ereignisse vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Beim Rücktritt von einem Auftrag, durch den Auftraggeber, wird eine Abschlagszahlung von 60% des verhandelten Auftragswertes berechnet. Für die Einhaltung des bestätigten Termins wird bestens Sorge getragen. Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen, sowie alle sonstige Fälle von höherer Gewalt sind keine Ereignisse vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Beim Rücktritt von einem Auftrag, durch den Auftraggeber, wird eine Abschlagszahlung von 60% des verhandelten Auftragswertes berechnet. Für die Einhaltung des bestätigten Termins wird bestens Sorge getragen. Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen, sowie alle sonstige Fälle von höherer Gewalt sind keine Ereignisse vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Beim Rücktritt von einem Auftrag, durch den Auftraggeber, wird eine Abschlagszahlung von 60% des verhandelten Auftragswertes berechnet. Für die Einhaltung des bestätigten Termins wird bestens Sorge getragen. Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen, sowie alle sonstige Fälle von höherer Gewalt sind keine Ereignisse vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Beim Rücktritt von einem Auftrag, durch den Auftraggeber, wird eine Abschlagszahlung von 60% des verhandelten Auftragswertes berechnet. Für die Einhaltung des bestätigten Termins wird bestens Sorge getragen. Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen, sowie alle sonstige Fälle von höherer Gewalt sind keine Ereignisse vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Beim Rücktritt von einem Auftrag, durch den Auftraggeber, wird eine Abschlagszahlung von 60% des verhandelten Auftragswertes berechnet.

Gegen den Auftragnehmer sind bei Nichteinhaltung des bestätigten Termins, durch Krankheit oder Unfall, jegliche Ersatzansprüche ausgeschlossen. Für die Einhaltung des bestätigten Termins wird bestens Sorge getragen. Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen, sowie alle sonstige Fälle von höherer Gewalt sind keine Ereignisse vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Beim Rücktritt von einem Auftrag, durch den Auftraggeber, wird eine Abschlagszahlung von 60% des verhandelten Auftragswertes berechnet.

Gegen den Auftragnehmer sind bei Nichteinhaltung des bestätigten Termins, durch Krankheit oder Unfall, jegliche Ersatzansprüche ausgeschlossen.

4. Zahlungsbedingung: 4. Zahlungsbedingung: 4. Zahlungsbedingung: Unsere Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5. Datenschutz: 5. Datenschutz: Die im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen angefallenen personenbezogenen Daten unserer Kunden werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes auf unserer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand: 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile sowie für Streitigkeiten jeglicher Art ist Augsburg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7. Sonstiges: 7. Sonstiges: 7. Sonstiges: Mündliche Absprachen haben ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit. Sollten einzelne dieser Bestimmungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.


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